916.42
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 1995 Nr. 111 ausgegeben am 3. Mai 1995
Gesetz
vom 23. März 1995
über die Abänderung des Gesetzes vom 9. Dezember 1992 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 9. Dezember 1992 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen, LGBl. 1993 Nr. 37, wird wie folgt abgeändert:
II.
Inkrafttreten
1) Dieses Gesetz tritt, unter Vorbehalt von Abs. 2 und 3, am Tage der Kundmachung in Kraft.
2) Art. 6c Abs. 2 tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
3) Art. 6 Abs. 1 Bst. a tritt wie folgt in Kraft:
a) mit Bezug auf Selbständigerwerbende, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und im Lande wohnhaft sind: am Tage des Inkrafttretens des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
b) mit Bezug auf die übrigen Selbständigerwerbenden, die Staatsangehörige der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind: am 1. Januar 1997 unter der Voraussetzung, dass das Fürstentum Liechtenstein an diesem Tage Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Dr. Mario Frick

Fürstlicher Regierungschef