617.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2002 Nr. 138 ausgegeben am 12. November 2002
Gesetz
vom 11. September 2002
über die Abänderung des
Subventionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Pos. 17.6
17.6 Immatrikulierte Elektro-Leichtmotorfahrzeuge für den Personenverkehr von natürlichen Personen mit inländischem Wohnsitz: 50 %, maximal jedoch 2 000 Franken je Fahrzeug und Person.
II.
1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am Tage der Kundmachung in Kraft.
2) Es findet auch auf die Subventionierung von Elektro-Leichtmotorfahrzeugen für den Personenverkehr Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Liechtenstein immatrikuliert wurden und im Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin immatrikuliert sind.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef