617.0 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2002 |
Nr. 138 |
ausgegeben am 12. November 2002 |
Gesetz
vom 11. September 2002
über die Abänderung des
Subventionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, wird wie folgt abgeändert:
17.6 Immatrikulierte Elektro-Leichtmotorfahrzeuge für den Personenverkehr von natürlichen Personen mit inländischem Wohnsitz: 50 %, maximal jedoch 2 000 Franken je Fahrzeug und Person.
1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 am Tage der Kundmachung in Kraft.
2) Es findet auch auf die Subventionierung von Elektro-Leichtmotorfahrzeugen für den Personenverkehr Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Liechtenstein immatrikuliert wurden und im Zeitpunkt der Antragstellung weiterhin immatrikuliert sind.
gez. Hans-Adam
gez. Otmar Hasler
Fürstlicher Regierungschef