vom 18. Juni 2004
Das Gesetz vom 15. April 1936 betreffend den Nachlassvertrag, LGBl. 1936 Nr. 8, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
In Art. 4a wird die Bezeichnung "Amt für Finanzdienstleistungen" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)", in der grammatikalisch richtigen Form, ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.