284.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Nr. 191 ausgegeben am 18. August 2004
Gesetz
vom 18. Juni 2004
über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Änderung von Bezeichnungen
Das Gesetz vom 15. April 1936 betreffend den Nachlassvertrag, LGBl. 1936 Nr. 8, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
In Art. 4a wird die Bezeichnung "Amt für Finanzdienstleistungen" durch die Bezeichnung "Finanzmarktaufsicht (FMA)", in der grammatikalisch richtigen Form, ersetzt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
gez. Hans-Adam

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef