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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2008 Nr. 191 ausgegeben am 24. Juli 2008
Gesetz
vom 29. Mai 2008
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGBl. 1984 Nr. 31, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Abs. 1 und 3
1) Der Beitrag für die politischen Parteien wird auf 810 000 Franken pro Jahr festgesetzt.
3) Zusätzlich wird jeder im Landtag vertretenen politischen Partei ein pauschaler Beitrag von jährlich 60 000 Franken ausgerichtet.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Otmar Hasler

Fürstlicher Regierungschef