741.621
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 150 ausgegeben am 26. April 2011
Verordnung
vom 19. April 2011
betreffend die Abänderung der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse
Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 und Art. 99 Abs. 1 und 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 3. März 1998 über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (VTGGS), LGBl. 1998 Nr. 57, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14c Abs. 3 bis 6
3) Im Übrigen richtet sich die Ausbildung und Prüfung nach der Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten.
4) Aufgehoben
5) Aufgehoben
6) Aufgehoben
Art. 43 Abs. 1b
1b) Das Amt für Umweltschutz und die Landespolizei können jederzeit unangemeldet Ausbildungsveranstaltungen kontrollieren.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Verordnung vom 19. April 2011 über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef