946.221.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 258 ausgegeben am 7. Juli 2011
Verordnung
vom 5. Juli 2011
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages und der Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2011 (2011/137/GASP), 10. März 2011 (2011/156/GASP), 21. März 2011 (2011/175/GASP), 23. März 2011 (2011/178/GASP), 12. April 2011 (2011/236/GASP), 23. Mai 2011 (2011/300/GASP), 7. Juni 2011 (2011/332/GASP) und 16. Juni 2011 (2011/345/GASP) sowie in Ausführung der Resolutionen 1970 (2011) vom 26. Februar 2011 und 1973 (2011) vom 17. März 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 1. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen, LGBl. 2011 Nr. 81, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 2 Bst. A Ziff. 14 und 15
14.
AL-BARASSI, Safia Farkash
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Al Bayda, Libyen.
Ehefrau von Muammar Al-Gaddafi seit 1970. Eigentümerin der Fluggesellschaft Buraq Air mit Hauptsitz im Mittiga International Airport in Tripolis. Farkash führt das Unternehmen im Einverständnis mit ihrem Ehemann.
Sie verfügt über beträchtliche persönliche Vermögenswerte, die für das Regime verwendet werden können. Ihre Schwester Fatima Farkash ist mit dem Direktor des Militärgeheimdienstes Abdullah Sanussi verheiratet.
15.
ZLITNI, Abdelhaziz
Geburtsdatum: 1935.
Minister für Planung und Finanzen der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
Generalsekretär des libyschen Allgemeinen Volkskomitees für Planung und Finanzen. Zltini ist derzeit interimistischer Direktor der libyschen Zentralbank. Er war vormals Vorsitzender der Nationalen Ölgesellschaft Libyens.
Es ist aufgrund der vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass er versucht, Gelder zu beschaffen, um die Reserven der libyschen Zentralbank, die zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Militärkampagne ausgegeben wurden, wieder herzustellen.
Anhang 2 Bst. B Ziff. 6
6.
Zuietina Oil Company (auch bekannt als ZOC oder Zueitina)
Zueitina Oil Building, Sidi Issa Street, Al Dahra Area, P.O. Box 2134, Tripolis, Libyen.
Sie steht im Eigentum oder unter Kontrolle der Nationalen Ölgesellschaft Libyens.
Anhang 3 Bst. A Ziff. 10 und 18 sowie Bst. B Ziff. 29
Aufgehoben
Anhang 4 Ziff. 19 und 20
19.
AL-BARASSI, Safia Farkash
Geburtsdatum: 1952. Geburtsort: Al Bayda, Libya.
Ehefrau von Muammar Al-Gaddafi seit 1970. Eigentümerin der Fluggesellschaft Buraq Air mit Hauptsitz im Mittiga International Airport in Tripolis. Farkash führt das Unternehmen im Einverständnis mit ihrem Ehemann.
Sie verfügt über beträchtliche persönliche Vermögenswerte, die für das Regime verwendet werden können. Ihre Schwester Fatima Farkash ist mit dem Direktor des Militärgeheimdienstes Abdullah Sanussi verheiratet.
20.
ZLITNI, Abdelhaziz
Geburtsdatum: 1935.
Minister für Planung und Finanzen der Regierung von Oberst Al-Gaddafi; Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten.
Generalsekretär des libyschen Allgemeinen Volkskomitees für Planung und Finanzen. Zltini ist derzeit interimistischer Direktor der libyschen Zentralbank. Er war vormals Vorsitzender der Nationalen Ölgesellschaft Libyens.
Es ist aufgrund der vorliegenden Informationen davon auszugehen, dass er versucht, Gelder zu beschaffen, um die Reserven der libyschen Zentralbank, die zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Militärkampagne ausgegeben wurden, wieder herzustellen.
Anhang 5 Ziff. 7 und 14
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef