vom 20. August 2013
des Beschlusses Nr. 1/2011
des Gemischten Ausschusses EFTA-Libanon
Beschluss des Gemischten Ausschusses: 3. März 2011
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 1. Mai 2013
Aufgrund von Art. 3 und Art. 10 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, macht die Regierung im Anhang den Beschluss Nr. 1/2011 des Gemischten Ausschusses EFTA-Libanon, mit welchem das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Libanon, LGBl. 2006 Nr. 236, abgeändert wird, kund.
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Dieser Beschluss wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten in englischer Originalsprache eingesehen und bezogen werden und ist auf der Internet-Seite des EFTA-Sekretariates verfügbar:
www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/lebanon.aspx
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Übersetzung des englischen Originaltextes.