832.101 | ||
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
Jahrgang 2014 | Nr. 192 | ausgegeben am 10. Juli 2014 |
Massnahmen
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Leistungspflicht
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Voraussetzungen
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gültig ab
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1.1 Allgemein
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Operative Adipositasbehandlung
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Ja
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Der Patient hat einen Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 35.
Eine zweijährige adäquate Therapie zur Gewichtsreduktion war erfolglos.
Indikationsstellung, Durchführung, Qualitätssicherung und Nachkontrollen gemäss den Medizinischen Richtlinien der "Swiss Society for the Study of Morbid Obesity and Metabolic Disorders" (SMOB) vom 25. September 20131 zur operativen Behandlung von Übergewicht.
Durchführung an Zentren, die aufgrund ihrer Organisation und ihres Personals in der Lage sind, bei der operativen Adipositasbehandlung die Medizinischen Richtlinien der SMOB vom 25. September 2013 zu respektieren. Bei Zentren, die von der SMOB nach den Administrativen Richtlinien der SMOB vom 25. September 2013 anerkannt sind, wird davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
Soll der Eingriff in einem Zentrum durchgeführt werden, das von der SMOB nicht anerkannt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.4.2000, 1.1.2014
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1.4 Urologie und Proktologie
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Behandlung der Harninkontinenz durch cystoskopische Injektion von Botulinumtoxin Typ A in die Blasenwand
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Ja
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Harninkontinenz infolge neurogener Detrusorhyperaktivität in Zusammenhang mit einer neurologischen Erkrankung bei Erwachsenen.
Nach Ausschöpfung konservativer Therapieoptionen.
An einer in Neuro-Urologie oder Urogynäkologie spezialisierten Institution.
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1.1.2014
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2.1 Allgemein
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Polysomnographie
Polygraphie
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Ja
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Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:
- Schlafapnoesyndrom
- periodische Beinbewegungen im Schlaf
- Narkolepsie, wenn die klinische Diagnose unsicher ist
- ernsthafte Parasomnie (epileptische nächtliche Dystonie oder gewalttätiges Verhalten im Schlaf), wenn die Diagnose unsicher ist und daraus therapeutische Konsequenzen erwachsen
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1.4.2000, 1.1.2014
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Indikationsstellung und Durchführung in qualifizierten Zentren, gemäss den "Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie vom 6. September 2001"2.
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Nein
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Routineabklärung der vorübergehenden und der chronischen Insomnie, der Fibrositis und des Chronic fatigue syndrome.
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1.4.2000
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Nein
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Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:
- eine Ein- und Durchschlafstörung, wenn die initiale Diagnose unsicher ist und die Behandlung, ob verhaltensmässig oder medikamentös, nicht erfolgreich ist;
- persistierende zirkadiane Rhytmusstörung, wenn die klinische Diagnose unsicher ist.
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1.9.2006
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Nein
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Bei Geschwistern von Säuglingen, die am Sudden Infant Death Syndrome (SIDS) verstorben sind.
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1.1.2014
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Photodynamische Behandlung mit Methyl-Ester der Aminolaevulinsäure
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Ja
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Patienten mit aktinischer Keratose, basozellularen Karzinomen, Morbus Bowen und dünnen spinozellularen Karzinomen.
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1.9.2006
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Photodynamische Behandlung mit 5-Aminolaevulinsäure
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Ja
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Patienten mit leichter aktinischer Keratose
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1.8.2014
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4 Pädiatrie, Kinderpsychiatrie
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Ambulante multiprofessionelle Therapieprogramme in Gruppen für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche
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Ja
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1. Therapieindikation
a) bei Adipositas (BMI > 97. Perzentile);
b) bei Übergewicht (BMI zwischen 90. und 97. Perzentile) und Vorliegen mindestens einer der folgenden Krankheiten, deren Prognose sich durch das Übergewicht verschlechtert oder die eine Folge des Übergewichts ist: Hypertonie, Diabetes mellitus Typ 2, gestörte Glukosetoleranz, endokrine Störungen, Syndrom der polyzystischen Ovarien, orthopädische Erkrankungen, nicht alkoholbedingte Fettleberhepatitis, respiratorische Erkrankungen, Glomerulopathie, Essstörungen in psychiatrischer Behandlung.
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1.8.2014
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2. Programme:
ärztlich geleitete Gruppenprogramme mit multiprofessionellem Therapieansatz gemäss den vom Schweizer Fachverein Adipositas im Kindes- und Jugendalter (akj) herausgegebenen Anforderungen in der Fachzeitschrift "Pediatrica", Ausgabe No. 2/2007 vom 13. April 20075. Bei ärztlich geleiteten Gruppenprogrammen, die durch die gemeinsame Kommission der SGP und des akj anerkannt sind, wird davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Soll die Therapie in einem Programm erfolgen, das von der gemeinsamen Kommission der SGP und des akj nicht anerkannt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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3. Es ist eine pauschale Vergütung zu vereinbaren.
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Nein
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Vereinfachte Programme für Kinder zwischen 4 und 8 Jahren.
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1.8.2014
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Ambulante individuelle multiprofessionelle strukturierte Therapie für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche, in 4 Schritten
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Ja
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1. Therapieindikation
a) bei Adipositas (BMI > 97. Perzentile);
b) bei Übergewicht (BMI zwischen 90. und 97. Perzentile) und Vorliegen mindestens einer der nachfolgenden Krankheiten, deren Prognose sich durch das Übergewicht verschlechtert oder die eine Folge des Übergewichts ist: Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2, gestörte Glukosetoleranz, endokrine Störungen, Syndrom der polyzystischen Ovarien, orthopädische Erkrankungen, nicht alkoholbedingte Fettleberhepatitis, respiratorische Erkrankungen, Glomerulopathie, Essstörungen in psychiatrischer Behandlung.
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1.8.2014
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2. Therapie:
a) Schritt 1: ärztlich betreuter multidisziplinärer Ansatz während 6 Monaten mit höchstens 6 Ernährungsberatungssitzungen und 2 diagnostischen Physiotherapiesitzungen,
b) Schritte 2 und 3: ärztlich geleitete multidisziplinäre Programme, wenn die Therapiedauer über die 6 Monate von Schritt 1 hinausgeht oder bei Vorliegen einer bedeutenden Komorbidität,
c) Schritt 4: ärztliche Nachbehandlung.
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3. Programme für Schritte 2 und 3:
ärztlich geleitete Programme mit multiprofessionellem Therapieansatz gemäss den vom Schweizer Fachverein Adipositas im Kindes- und Jugendalter (akj) herausgegebenen Anforderungen in der Fachzeitschrift "Pediatrica", Ausgabe No. 2/2007 vom 13. April 20078. Bei ärztlich geleiteten Programmen, die durch die gemeinsame Kommission der SGP und des akj anerkannt sind, wird davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Soll die Therapie in einem Programm erfolgen, das von der gemeinsamen Kommission der SGP und des akj nicht anerkannt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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9.3 Interventionelle Radiologie und Strahlentherapie
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Perkutane Diskektomie unter Fluoroskopie und CT-Kontrolle
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Nein
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1.8.2014
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Massnahme
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Voraussetzung
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d) Amniozentese, Chorionbiopsie
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Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss, in den folgenden Fällen:
- bei Schwangeren ab 35 Jahren (massgebend ist das vollendete Altersjahr zum Zeitpunkt des errechneten Geburtstermins);
- bei Schwangeren unter 35 Jahren, bei denen ein Risiko von 1:380 oder höher besteht, dass beim Kind eine ausschliesslich genetisch bedingte Erkrankung vorliegt.
Laboranalysen gemäss Analyseliste (AL).
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Massnahme
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Voraussetzung
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b) Koloskopie
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Bei familiärem Kolonkarzinom (im ersten Verwandtschaftsgrad mindestens drei Personen befallen oder eine Person vor dem 30. Altersjahr).
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bbis) Früherkennung des Kolonkarzinoms
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Im Alter von 50 bis 69 Jahren.
Untersuchungsmethoden:
- Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl, alle 2 Jahre, Laboranalysen gemäss Analyseliste (AL), Koloskopie im Falle eines positiven Befundes; oder
- Koloskopie, alle 10 Jahre.
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f) Untersuchung der Haut
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Bei familiär erhöhtem Melanomrisiko (Melanom bei einer Person im ersten Verwandtschaftsgrad).
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Massnahme
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Voraussetzung
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a) Vitamin K-Prophylaxe
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Bei Neugeborenen (3 Dosen).
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b) Vitamin-D-Gabe zur Rachitisprophylaxe
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Während des ersten Lebensjahres.
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c) HIV-Postexpositionsprophylaxe
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Gemäss den Empfehlungen des BAG vom 4. September 2006 (BAG-Bulletin Nr. 36, 2006).
Bei beruflicher Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung.
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d) Postexpositionelle passive Immunisierung
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Gemäss den Empfehlungen des BAG und der Schweizerischen Kommission für Impffragen (Richtlinien und Empfehlungen "Postexpositionelle passive Immunisierung" vom Oktober 2004).9
Bei beruflicher Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Versicherung.
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e) Prophylaktische Mastektomie und/oder Adnexektomie
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Bei Trägerinnen von Mutationen oder Deletionen im BRCA1- oder BRCA2-Gen
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Organsystem / Gruppe
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Diagnose
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Voraussetzungen
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Guillain-Barré-Syndrom
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ab einer Invalidisierung von 30 %
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