143.012
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 183 ausgegeben am 3. Juli 2015
Verordnung
vom 30. Juni 2015
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Nebenbezüge bei der Landespolizei
Aufgrund von Art. 44 des Gesetzes vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, sowie Art. 26, 36 und 40 des Besoldungsgesetzes (BesG) vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 14. Juni 2011 über die Nebenbezüge bei der Landespolizei (PolNV), LGBl. 2011 Nr. 232, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 4
4) Der Polizeichef kann die Ausrichtung einer Pauschale in Höhe von 100 Franken je Einsatz bewilligen für Einsätze, die:
a) in Zusammenhang mit regelmässig und über einen längeren Zeitraum stattfindenden Anlässen, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Meisterschaftsspielbetrieb eines Sportverbandes, stehen;
b) zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind; und
c) aufgrund der Häufigkeit nicht mehr durch die Inkonvenienzzulage nach Abs. 1 bis 3 abgedeckt sind.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2015 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef