1. Die Anlage zu Anhang Q der Konvention wird wie folgt geändert:
a) In Bezugnahme auf die Verordnung (EU) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wird im Punkt 1 (Drittes Paket zur Liberalisierung und sonstige Regeln für die Zivilluftfahrt) folgendes hinzugefügt:
"Nr. 2009/12
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte.
Im Sinne dieser Konvention sind die Bestimmungen der Verordnung folgendermassen zu verstehen:
Diese Verordnung ist nicht anwendbar auf dem Territorium Liechtensteins."
b) Im Punkt 3 (Flugsicherheit) wird folgendes aufgehoben:
"Nr. 390/2011
Verordnung der Kommission vom 19. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist."
c) In Bezugnahme auf die Verordnung (EU) Nr. 962/2010 der Kommission wird im Punkt 3 (Flugsicherheit) folgendes hinzugefügt:
"Nr. 295/2015
Durchführungsverordnung der Kommission vom 3. April 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist."
d) In Bezugnahme auf den Beschluss (EU) Nr. 9139/2010 der Kommission wird im Punkt 4 (Luftsicherheit) folgendes hinzugefügt:
"Nr. 983/2010
Verordnung der Kommission vom 3. November 2010 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Festlegung von detaillierten Massnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit.
Nr. 1087/2011
Durchführungsverordnung der Kommission vom 27. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Festlegung von detaillierten Massnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit in bezug auf Sprengstoffdetektoren.
Nr. 1141/2011
Verordnung der Kommission vom 10. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen.
Nr. 1147/2011
Durchführungsverordnung der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Festlegung von detaillierten Massnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen.
Nr. 8042/2011
Beschluss der Kommission vom 14. November 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/774/EU der Kommission vom 13. April 2010 zur Festlegung detaillierter Massnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen."
2. Der Beschluss tritt ab sofort in Kraft.
3. Der EFTA-Generalsekretär wird beauftragt, den Text dieses Beschlusses beim Depositar zu hinterlegen.