172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 238 ausgegeben am 7. Juli 2016
Gesetz
vom 12. Mai 2016
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. q
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
q) Bau- und Dienstleistungsgewerbe:
des Amtes für Volkswirtschaft aufgrund des Bauwesen-Berufe-Gesetzes sowie der darauf gestützten Verordnung.
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 12. Mai 2016 über die Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 123/2015 und 46/2016