701.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 276 ausgegeben am 19. August 2016
Gesetz
vom 9. Juni 2016
über die Abänderung des Energieausweisgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. Mai 2007 betreffend den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz, EnAG), LGBl. 2007 Nr. 190, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 2 Bst. a
a) Gebäude, die nach Massgabe des Kulturgütergesetzes unter Schutz gestellt sind, sofern die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes eine unannehmbare Beeinträchtigung des geschützten oder schützenswerten Charakters bedeuten würde;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Kulturgütergesetz vom 9. Juni 2016 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 6/2016 und 66/2016