854.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 348ausgegeben am 7. Dezember 2018
Gesetz
vom 4. Oktober 2018
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindenbeihilfen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Dezember 1970 über die Gewährung von Blindenbeihilfen, LGBl. 1971 Nr. 7, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 7bis
Auf die Verarbeitung und Offenlegung personenbezogener Daten finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 36/2018 und 69/2018