214.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019 Nr. 119 ausgegeben am 29. April 2019
Gesetz
vom 27. Februar 2019
über die Abänderung des Sachenrechts
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Sachenrecht (SR) vom 31.Dezember 1922, LGBl. 1923 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
Art. 571 Ziff. 6
Die Regierung erlässt über die Führung des EDV-Grundbuches die notwendige Verordnung, insbesondere über:
6. den elektronischen Geschäftsverkehr und die Verwendung von Signaturen nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit Signatur- und Vertrauensdienstegesetz vom 27. Februar 2019 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 106/2018 und 9/2019