vom 2. Oktober 2019
Art. 2
Bildungsbericht und Angewandte Wirtschaftsanalyse
1) Für die Erstellung des Bildungsberichts richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2020 bis 2023 einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken aus.
2) Für die Angewandte Wirtschaftsanalyse richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2020 bis 2023 einen jährlichen Beitrag von 98 000 Franken aus.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
100/2019