612.414.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019 Nr. 299 ausgegeben am 2. Dezember 2019
Finanzbeschluss
vom 2. Oktober 2019
über die Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2019 beschlossen:1
Art. 1
Staatlicher Grundbeitrag
Das Land richtet an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2020 bis 2023 einen jährlichen Staatsbeitrag von 1 250 000 Franken aus.
Art. 2
Bildungsbericht und Angewandte Wirtschaftsanalyse
1) Für die Erstellung des Bildungsberichts richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2020 bis 2023 einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken aus.
2) Für die Angewandte Wirtschaftsanalyse richtet das Land an das Liechtenstein-Institut in den Jahren 2020 bis 2023 einen jährlichen Beitrag von 98 000 Franken aus.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 100/2019