641.201 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2020 |
Nr. 248 |
ausgegeben am 21. August 2020 |
Verordnung
vom 18. August 2020
über die Abänderung der Mehrwertsteuerverordnung
Aufgrund von Art. 105 des Gesetzes vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 15. Dezember 2009 zum Gesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuerverordnung; MWSTV), LGBl. 2009 Nr. 340, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 44 Bst. d
Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
d) Die Gegenstände werden innert 90 Tagen nach ihrer Übergabe an den Abnehmer ins Zollausland verbracht.
Fand die Übergabe vor dem 1. August 2020 statt, so müssen die Gegenstände innert 30 Tagen nach ihrer Übergabe an den Abnehmer ins Zollausland verbracht werden.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Daniel Risch
Regierungschef-Stellvertreter