612.851
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 164 ausgegeben am 25. Mai 2022
Finanzbeschluss
vom 7. April 2022
über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für den Umbau und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW) in Mauren
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. April 2022 beschlossen:1
Art. 1
Verpflichtungskredit
Für den Umbau und Ergänzungsbau "Therapiehaus Guler" in Mauren sichert der Landtag eine Subvention von 50 % an die subventionsberechtigten Investitionskosten von 4 220 000 Franken zu und genehmigt einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2 110 000 Franken.
Art. 2
Indexierung
Die Investitionskosten (Preisbasis Oktober 2020) werden dem Baukostenindex angepasst und sind erstmals mit dem Baukostenindex 2021 indexierbar.
Art. 3
Nachtragskredit
Für das Jahr 2022 wird ein Nachtragskredit in Höhe von 250 000 Franken genehmigt.
Art. 4
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 31/2022