vom 16. August 1956
betreffend die Stiftung einer Medaille zur Erinnerung an den 50. Geburtstag Seiner Durchlaucht des Landesfürsten
Aus Anlass Meines 50. Geburtstages habe Ich Mich bestimmt gesehen, eine Medaille gemäss der hier beiliegenden, von Mir genehmigten Statuten zu stiften.
Meine Regierung und Meine Kabinettskanzlei sind beauftragt, in dieser Sache das Erforderliche zu veranlassen.
Vaduz, am 16. August 1956
gez. Franz Josef
gez. Alexander Frick
Fürstlicher Regierungschef
Statuten
betreffend die Erinnerungsmedaille zum 50. Geburtstag Seiner Durchlaucht des Fürsten Franz Josef II.
1) Die Medaille, welche den Namen "Gedenkmedaille zum 50. Geburtstag" führt, wird zum Andenken an den 50. Geburtstag Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten Franz Josef II. von und zu Liechtenstein gestiftet und verliehen.
2) Die Medaille ist aus Bronze hergestellt, rund, mit einem Durchmesser von 40 mm und einer Dicke von 2 mm. Oben ist sie mit einer Öse versehen, durch die der Tragring gezogen wird.
Auf der Vorderseite erscheint im Profil nach links das Bildnis Seiner Durchlaucht, die Umschrift lautet: Franz Josef II. Fürst von Liechtenstein, 1906. 16. VIII. 1956.
Die Rückseite zeigt das fürstliche Wappen.
Getragen wird die Medaille an der linken Brustseite an einem 45 mm breiten Seidenband mit einem 35 mm breiten roten Mittelfeld und je 5 mm breiten gelben Randstreifen.
3) Nach dem Ableben eines Inhabers verbleibt die Medaille dessen Erben.
4) Die strafgesetzlichen Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen finden auch auf diese Medaille Anwendung.