vom 18. Juni 2002
Art. 2
Subventionsgesuch
1) Subventionsgesuche sind auf den dafür vorgesehenen Formularen bei der Motorfahrzeugkontrolle einzureichen.
2) Dem Subventionsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Nachweis über den Fahrzeugkauf, aus dem hervorgeht, dass der Ge-suchsteller als Käufer aufgetreten ist (Kopie der Rechnung oder Quittung);
b) Führerausweis (in Kopie);
c) Fahrzeugausweis des zu subventionierenden Fahrzeuges (in Kopie).
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Art. 3
Veräusserung; Zweckentfremdung
Bei Veräusserung oder Zweckentfremdung eines subventionierten Fahrzeuges ist der Subventionsbeitrag wie folgt zurückzuerstatten:
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a) im ersten Jahr: 100 %;
b) im zweiten Jahr: 60 %;
c) im dritten Jahr: 30 %.
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Art. 2 Abs. 2 Bst. c abgeändert durch
LGBl. 2002 Nr. 139.
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Art. 3 Einleitungssatz abgeändert durch
LGBl. 2002 Nr. 139.