0.362.380.007 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
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Jahrgang
2011
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Nr.
432
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ausgegeben am
5. September 2011
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Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme von Beschlüssen der Kommission vom 4. August 2011 in den Bereichen Visa und Aufenthaltstitel (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 29. August 2011
Inkrafttreten: 29. August 2011
Mission des Fürstentums Liechtenstein Brüssel, 29. August 2011
bei der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generalsekretariat, SG.A.3
200, Rue de la Loi
1049 Brüssel
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, Bezug zu nehmen auf die Notifikationen der Kommission vom 5. August 2011, welche in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 Bst. a erster Satz des Protokolls zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands erstellt wurden, und in der die folgenden Beschlüsse der Kommission notifiziert wurden:
- Beschluss der Kommission vom 4. August 2011 zur Änderung der Entscheidung K(2002) 3069 der Kommission zur Festlegung der technischen Spezifikationen für die einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5478 endg.)
- Beschluss der Kommission vom 4. August 2011 zur Änderung der Entscheidung K(2006) 2909 endgültig der Kommission über die technischen Spezifikationen der Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5499 endg.)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. August 2011 über die Erstellung der Liste der von den Visumantragstellern in China (in Peking, Guangzhou, Chengdu, Shanghai und Wuhan), Saudi-Arabien, Indonesien und Vietnam (in Hanoi und Ho-Chi-Min-Stadt) vorzulegenden Belege
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5500 endg.)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. August 2011 zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 endgültig der Kommission vom 19. März 2010 über ein Handbuch für die Bearbeitung von Visumanträgen und die Änderung von bereits erteilten Visa
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 5501 endg.)
Gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. a zweiter und dritter Satz des Protokolls informiert die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union hiermit das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass das Fürstentum Liechtenstein den Inhalt der obgenannten Beschlüsse akzeptiert und soweit erforderlich in seine innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.
Dieser Notenaustausch tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft.
Die Mission des Fürstentums Liechtenstein bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.